Treppenlift Krankenkasse

Eine Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet die kosten für einen Treppenlift zu übernehmen. Ein Gerichtsurteil besagt das ein Treppenlift nur dazu diene eine bestimmte Treppe zu überwinden und somit nicht direkt eine Körperfunktion des Behinderten ersetzt. Auchmüsse bei einem Umzug ein neuer Treppenlift angeschafft werden da dieser nach Maß an der Treppe angebracht wird, dies sei der krankenkasse nicht zumutbar.